H. Knaup GmbH & Co. KG

H. Knaup

Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die Identität von Personen zu schützen, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Straftaten, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Grundsätze in unserer Unternehmensgruppe geben. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor Nachteilen geschützt sind.

Im Rahmen dieses Gesetzes haben wir eine interne Meldestelle für die Entgegennahme von Mitteilungen von Informationen über Verstöße eingerichtet. Die interne Meldestelle können Sie sowohl per E-Mail (knaup(at)hinweisgeberportal.nrw) als auch per Telefon (+49 5242 1823530) erreichen.

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